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Zwirli

unregistriert

1

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:28

Krankengeld bei ALGII

Hallo,

ich wollte fragen ob jemand aus sicherer Quelle weiss wie das bei den ALGII Empfängern mit dem Krankengeld von der Krankenkasse ist. Erhält die Arge das auch erst wie im Arbeitsverhältnis nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse oder ist das bei ALGII eventuell anders geregelt (z.B. ersten Tag der Krankschreibung)???

Danke für Informationen schon im voraus.
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kingkool81

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2

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:38

Du erhälst kein Krankengeld wenn Du Alg2 bekommst.

Oder bist Du Aufstocker und arbeitest und erhälst ergänzend Alg2??
Ich bin nur dafür Verantwortlich was ich schreibe,nicht dafür was Ihr daraus lest ;)

www.hartz4hilfen.de
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Zwirli

unregistriert

3

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:49

Ein ALGII-Empfänger selbst erhält auch kein Krankengeld, das war auch nicht die Frage wie ich sie meinte.

Die ARGE erhält das Krankengeld was der ALGII-Bezieher normalerweise kriegen würde. Im Zuge der Vereinfachung hat man das so geregelt. Ich wollte nun nur die Rahmenbedingungen wissen ab wann die ARGE für einen arbeitsunfähigen ALGII-Empfänger Krankengeld erhält?? Ob das auch 6 Wochen wie bei Arbeitsverhältnissen sind.

Brauch die Info für ne Prüfung beim Bafög, scheiss durcheinander hier in dem Staat...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Zwirli« (31. Oktober 2008, 13:51)

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Anonym

unregistriert

4

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:56

Wer ALGII-Bezieher ist hat laut dem unten folgenden Beschluß des Gesetzes zur Vereinfachnung von Dienstleistungen keinen Anspruch auf Krankengeld. :rolleyes:

Der Bundesrat hat am Freitag, den 18.02.2005 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) zugestimmt (Drucksache 15/4228). Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 ein ganzes Paket teils wesentlicher Änderungen in Kraft treten
Ursprüngliche Regelung seit 1.1.2005 aufgrund „Hartz IV“
Gemäß § 25 Abs. 1 SGB II ist arbeitsunfähigen Beziehern des Arbeitslosengeld II bei bestehendem Grundanspruch auf Krankengeld die Leistung bis zur Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Der im Rahmen des Kommunalen Optionsgesetzes angefügte Absatz 2 verpflichtete die Träger der Leistung nach dem SGB II überdies, nach Ablauf der sechs Wochen Fortzahlung die bisherige Leistung als Vorschuss auf das Krankengeld weiter zu gewähren. Diesen Krankengeldvorschuss haben die Krankenkassen in Anwendung von § 102 SGB X der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Kommunen zu erstatten.

Diese rückwirkenden Änderungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft
Das Verwaltungsvereinfachungsgesetz beinhaltet hier im Wesentlichen die Änderung, dass der vom Krankengeldanspruch ausgeschlossene Personenkreis, definiert in § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V, um die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V krankenversicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld II erweitert wird.
Der Krankengeldanspruch wird somit rückwirkend zum 1. Januar 2005 also definitiv ausgeschlossen.

nach 10 Sekunden googlen hier geklaut: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-…eld-und-hartz-4
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Zwirli

unregistriert

5

Freitag, 31. Oktober 2008, 17:39

Ich habe diesen Beitrag selber schon gefunden gehabt, hatte ihn aber irgendwie nich verstanden. Jetzt hab ichs sofort nachvollziehen können als ichs nochmal gesehen hab. Ja dann hat weder ARGE noch ALGII Empfänger Anspruch auf Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit.

Dann steht die ARGE seitdem Gesetz etwas schlechter da finanziell. Deswegen haben die so nen Druck gemacht als ich noch Hartzi war das ich entweder krank sein soll oder gesund. Das sind welche, gehts nur um de Kohle in dem Staat. Hat denen nich gepasst das ich immer mal paar Wochen oder Monate krank geschrieben war. So konnte ich nich in de Sozialhilfe rutschen und die mussten weiter zahlen ohne was von der Krankenkasse zu sehen. Deswegen haben se warscheinlich dumm aufgemuckt lol.

Na danke....

und lasst euch nich unterkriegen....
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