hi,
das du jetzt zum 1.11. die lebensversichung kündigst, kann dir zum verhängnis werden. Kommt drauf an, wieviel das ist, aber wenn du pech hast, ist es zuviel und du bekommst gar kein harzIV. Da du ja dann geld hast. Wieso hast du die nicht umgewandelt? in evtl. Sterbeversicherung, oder so? (hat meine mama gamacht. Da zahlt die versicherung, bei bei deinem todesfall, die beerdigung) ist für die "erben" besser, so brauchen die sich um fast nix kümmern. und das wird bei der arge auch NICHT angerechnet. Im gegensatz zur lebensversicherung. Oder wandel das zur rieserrente um, wird auch nicht angerechnet. Aber wenn du sie kündigst schon. Ich würde da eher nochmal mit deiner versicherung reden, bevor du den antrag abgibst.
Leben deine vermieter in dem gemeinsamen HAUS? oder mit dir in einer Wohnung? wenn "nur" im haus, gilt hast du einen normalen mietvertrag. gemeinsame wohnung, musst du aufpassen wegen BG. (aber ich habe gelesen, das sie im gemeinsamen HAUS leben, aber du alleine in der Wohung, also ignoriere die Anlage) Leg einfach deinen Mietvertrag mit bei, Nebenkostenauflistung,... Was du nicht weis, mit ausfüllen, dann warte damit, bis antragsabgabe. Mach dazu besser einen termin in der arge, zu antragsabgabe. (normalfall reicht es wenn man den an der info abgibt, wenn noch sachen unklar sind->termin), dann kannst du bei abgabe, noch fragen stellen und die helfen dir, beim ausfüllen.
MfG WhiteAngel