Freitag, 3. September 2010, 18:41 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Hartz IV Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Bullifahrer

Anfänger

Beiträge: 6

Wohnort: Schleswig-Holstein

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.504

Nächstes Level: 4.033

1

Dienstag, 27. Januar 2009, 23:14

Hauskauf erlaubt oder nicht!

Hallo an alle in Forum

Ich bin neu hier und grüße erstmal alle in diesen Forum.

Ich habe eine frage zum erwerb eines Hauses.

Uns wurde vor kurzen ein kleines Haus angeboten zum sehr günstigen Preis es ist zwar schon etwas elter aber noch gut in schuss.

Ich bin mir sicher das dieses Tema schon das eine oder andere mal durchgegangen wurde.

Den gang zur Bank haben wir schon hinter uns, also der Kredit ist schon genehmigt.
Es ist ein kleiner Monatsbeitrag 160 Euro fällig, was wir durchaus Deckeln können, und in zehn Jahren fertig wären.

Um uns abzusichern dachte wir, fahren wir mal zu Arge und fragen nach.
Aber was uns da gesagt wurde hat mich fast umgehauen,
das uns als Leistungsenfänger grundsätzlich kein Hauskauf zusteht.
Ich muss noch sagen das wir beide als Kleinstunternehmer jeden Monat
nachweislich einkommen haben.

Sollten wir es doch eingehen, wird sie uns sofort alle Leistungen spären und eine misbrauchantrag austellen.

Sie kann sich auch nicht vorstellen das uns eine Bank einen Kredit
geben wird, oder das uns ein bekannter weiterhelfen würde.

Das nur Leute im festen Arbeitsverhältnis ein Haus kaufen können, so wie sie bei der Arge. Als ob ihr Arbeitsplatz sicher sei.

Alle Antworten und drochungen sind so gesagt worden.

Meine Frage lautet: kann man auch mit zuschuss von der Hartz 4 regelsatz ein Haus erwerben, oder wird uns dann alles gestrichen.

Ich will ja nicht das sie die Monatsrate übernehmen, wollen ja selber darin Wohnen.

Ich dachte immer das wir der Arge die Kaltmiete erspachren würden, oder habe ich ein denkfehler.
Ich dachte immer das selbsbewohntes Eigentum im ramen des erlaubten
als Schonvermögen erlaubt ist.

Ich habe erstmal einen Brief an die Arge geschrieben, um ihre Antworten uns zu erklären, und uns die rechtslage vorzulegen.
Nur ihre persöhnliche meinung ist mir recht bis ganz egal.
Sowas arogantes kommt ein selten vor.

Da ich bei Google alle seiten diesbezüglich durch habe, aber leider
nur immer wage Antworten gelesen habe, mit ja-nein- vieleicht usw. hoffe ich doch hier auf dieser Seite Antworten, die sachkundig sind.

Ich bedanke mich für die ewtl. Antworten und vieleicht einen und den anderen hinweis auf einer anderen Seite.

bis dahin euer
Bullifahrer
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

2

Dienstag, 27. Januar 2009, 23:27

Grundsätzlich ist das ALG II eine Pauschale, die Verwendung des Regelsatzes bleibt euch überlassen.

Ihr seid erwachsene Menschen, ihr habt weder euren freien Willen, noch die Fähigkeit des selbstbestimmten Handelns mit dem ALG II Antrag aufgegeben.

Zitat

§ 1 SGB II

Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende



(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,

2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,

3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,

4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,

5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.



(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen

1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und

2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.


Es besteht keinerlei Veranlassung sich den Hauskauf genehmigen zu lassen.

Bei jeder dieser Äußerungen eine SBs immer auf sofortigen schriftlichen Bescheid gem §33 SGB X Absatz 2 Satz 2 bestehen, und BGegründung gemäß §35 SGB X

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozial…ch/sgbx/33.html

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozial…ch/sgbx/35.html

Meist hat sich alles wie von selbst erledigt.
  • Zum Seitenanfang

Beiträge: 673

Geschlecht: Männlich

Wohnort: 127.0.0.1

Level: 35 [?]

Erfahrungspunkte: 723.468

Nächstes Level: 824.290

3

Dienstag, 27. Januar 2009, 23:50

RE: Hauskauf erlaubt oder nicht!

Zitat

Original von Bullifahrer
Es ist ein kleiner Monatsbeitrag 160 Euro fällig, was wir durchaus Deckeln können, und in zehn Jahren fertig wären.

19200€ für ein Haus? Nicht schlecht. Reschspeckt :D
Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! (* Zitat von Oscar Wilde)
Neudeutsch: Das Schlimme ist, das jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Das ist falsch verstanden worden mit der Demokratie. Demokratie ist: Man DARF seine Meinung sagen, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. (* Zitat von Dieter Nuhr)
  • Zum Seitenanfang

strflk

unregistriert

4

Mittwoch, 28. Januar 2009, 00:01

RE: Hauskauf erlaubt oder nicht!

Edit: Dieser Beitrag wurde entfernt!
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

5

Mittwoch, 28. Januar 2009, 00:04

Die Argumentation des SB ist völlig unverständlich, wenn man bedenkt, dass für die ARGE keine Tilgung, sondern nur Zinsen, Betriebs- und Heizkosten anfallen.
  • Zum Seitenanfang

Bullifahrer

Anfänger

Beiträge: 6

Wohnort: Schleswig-Holstein

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.504

Nächstes Level: 4.033

6

Mittwoch, 28. Januar 2009, 08:15

Hauskauf

Hallo an alle

erstmal danke für die Antworten.

Sehe ich das richtig das ich/wir uns den Stress mit der Arge sparen
hätten können, und uns erst nach den Kauf melden sollen.

Oder stehe ich gerade auf den Schlauch.

bis dahin euer
Bullifahrer
  • Zum Seitenanfang

Anonym

unregistriert

7

Mittwoch, 28. Januar 2009, 08:26

RE: Hauskauf

Hallo Bulli,

ja. Melden dann, wenn ihr einzieht.
Als kalte Betriebskosten sind Grundstückssteuer, Gebäudehaftpflicht, die DarlehensZINSEN, eine Instandhaltungdpauschale, Müllabfuhr, Kaltwasser usw zu zahlen. Und die Heizkosten.
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

8

Mittwoch, 28. Januar 2009, 09:20

RE: Hauskauf

Zitat

Original von Anonym
Hallo Bulli,

ja. Melden dann, wenn ihr einzieht.
Als kalte Betriebskosten sind Grundstückssteuer, Gebäudehaftpflicht, die DarlehensZINSEN, eine Instandhaltungdpauschale, Müllabfuhr, Kaltwasser usw zu zahlen. Und die Heizkosten.


Kleine Ergänzung, die Instandhaltungspauschale wird meist verweigert, weil die ARGEn behaupten damit wird ein Vermögen aufgebaut. Die muss ja angespart werden, das hat aber zur Folge, dass die ARGE dann die Reparatur- bzw. Instandhaltungskosten so übernehmen müssen, als seist du Mieter und die ARGE Eigentümer. Meist geht das aber erst nach Antrag auf eA.

Abwassergebühren werden auch übernommen, alles was in der BK- und HK- Verordnung steht

http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (28. Januar 2009, 09:31)

  • Zum Seitenanfang

strflk

unregistriert

9

Mittwoch, 28. Januar 2009, 13:27

RE: Hauskauf

Edit: Dieser Beitrag wurde entfernt!
  • Zum Seitenanfang

Bullifahrer

Anfänger

Beiträge: 6

Wohnort: Schleswig-Holstein

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.504

Nächstes Level: 4.033

10

Mittwoch, 28. Januar 2009, 13:29

Hauskauf oder nicht

Hallo an alle

Danke für die Antworten.

Habe ich mir schon fast gedacht! erstmal alles ablehnen und dann weitersehen ob man es einfach so annehmt, ist ja auch leichter.

Sagt mal kann es sein das es für ein solches Tema keine Grundlage gibt.
Also eine Grauzohne. Habe bis jetzt nur immer alles für schon vorhandennes Schonvermögen sprich Haus gefunden, aber nichts über ein Kauf nachdem man Hartz beantragt hat.
War wohl nicht vorgesehen das man was kaufen könnte.

Na werde mal sehen was die Tante von er Arge für ein schreiben uns schicken wird? habe ja um schriftliche erklärung für ihre aussage gebeten, Bestimmt wie beschrieben erstmal ablehnen, und spähren, wie üblich.

Werde mich nicht verrückt machen, und es auf mich zukommen lassen.

Bis dahin euer
Bullifahrer
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

11

Mittwoch, 28. Januar 2009, 13:50

RE: Hauskauf

Zitat

Original von strflk
gen/Überlegungen:
Ist da nicht ein Umzug fällig, denn man bei der ARGE beantragen müsste?


Nein kein selbstfinanzierter Umzug muss beider ARGE beantragt oder genehmigt werden. Der Art 11 GG gilt auch für ALG II Bezieher.

Nur wenn die neue KdU bei Umzug innerhalb der Gemeinde höher liegt gibt es Probleme.

Zitat

Original von Bullifahrer
War wohl nicht vorgesehen das man was kaufen könnte.


Du kannst dein Schonvermögen einsetzen wie immer es dir beliebt, und du sollst 16 % des Regelsatzes für Anschaffungen Reparaturen etc ansparen.

Wo ist das Problem?
  • Zum Seitenanfang

Bullifahrer

Anfänger

Beiträge: 6

Wohnort: Schleswig-Holstein

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.504

Nächstes Level: 4.033

12

Donnerstag, 29. Januar 2009, 12:17

Hauskauf sein oder nicht sein

Hallo an alle

Nun haben wir den Salart, haben nun ein Schreiben von der Arge bekommen worin wir aufgefordert werden, alle Betriebliche unterlagen- alle Steuerbecheide und Steuerberater unterlagen bis zum 10.02 einzureichen haben.

Wenn wir den nicht nachkommen werden wir zur 100% gekürzt.

Was wollen die haben? den sie wissen nicht was sie tun.

Wir sind doch bei der Arge als Kleinstunternehmer eingetragen.
Diesbezüglich gibt es keine Steuerberater Steuerbescheide.
Sind doch Einkommensteuerfreibeträge!

Betriebwirtschaftlichkeit? Wir reichen doch jeden Monat die Gewinn & Verlustberechnung ein, was ja jeden Monat abgesegnet werden.

Wehre vieleicht Hilfreich mal in den Akten zu schauen.

Werde mal alle Akten diesbezüglich nochmal zusammen fassen und einreichen ~:-)

Alles reden von Schonvermögen scheint keinen zu intresieren, auch nicht von selber bewohnen.

Mal sehen was uns noch bevorsteht?

Wer viel fragt bekommt viele Antworten. :rolleyes:

Grüße an alle

bis dahin euer
Bullifahrer
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

13

Donnerstag, 29. Januar 2009, 12:32

Warte bitte, bevor du was zusammenstellst.

Ich denke ich hab da die passende Reaktion parat, ich bin heute etwas langsam.
  • Zum Seitenanfang

Schallasomio

Nervensäge

Beiträge: 637

Wohnort: Sachsen-Anhalt

Level: 32 [?]

Erfahrungspunkte: 390.643

Nächstes Level: 453.790

14

Donnerstag, 29. Januar 2009, 12:39

Diese Reaktion war zu erwarten.

Was ein Kleinstunternehmer mit ergänzendem ALG2 bekommt von der Bank einen kredit und kauft sich ein Häuschen?

Na den werden wir uns jetzt mal ein wenig genauer anschauen.
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

15

Donnerstag, 29. Januar 2009, 13:05

Nix da, der Schutz der Sozialdaten, die Grenzen der Mitwirkungspflichten das Recht auf informelle Selbstbestimmung. da gibt es noch einiges.

Die ARGEn sind kein exterritoriales Gebiet im Sinne des Völkerrechts udn kein rechtsfreier Raum.

BASTA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (29. Januar 2009, 13:06)

  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

16

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:15

Du weißt, es ist ein Laienforum, hier schwirren keine Juristen rum, Rechtsberatung ist nicht. Ich kann nur so schreiben, wie ich persönlich handeln würde.

Da sitzt so ein SB am Schreibtisch, ärgert sich über die letzte Mietserhöhung, und dann sagt sein Kunde: „Lieber Herr Inspektor, ich kauf mir nen Haus, haste was dagegen?“
Nachdem der ein paar Tropfen Öl auf die Zahnräder geträufelt hat, denkt der da kann was nicht stimmen. Ich muss prüfen. Da müssen versteckte Einnahmen sein. -> Alle Daten auf den Tisch.

Also her mit den Daten.

Was kannst du tun?

Ich würde wie folgt vorgehen.

Widerspruch

Ihre Aufforderung vom … die folgenden Belege …. Vorzulegen widerspricht den gesetzlichen Regelungen.

Ich habe ihnen monatlich meine Einnahme-Überschuss-Rechnung wie von ihnen bisher verlangt vorgelegt. Gemäß §65 Abs 1 und 2 SGB I können nur Unterlagen eingefordert werden die auch existieren. Steuerbescheide sind vom Finanzamt noch nicht erstellt worden können daher nicht angefordert werden, zur Buchführung durch den Steuerberater bin ich nicht verpflichtet. Wenn sie diese für erforderlich halten, dann bitte ich um Kostenübernahme nach §65 a SGB I.
Sie sind verpflichtet nach §33 SGB X in Verbindung mit §35 SGB X ihre Bescheide zu präzisieren, und die Ausübung ihres Ermessens zu begründen, ein allgemeiner Hinweis auf abstrakte Mitwirkungspflichten gem §60 ff SGB I dürfte nicht ausreichen.

Insbesondere verweise ich auf den Schutz meiner Sozialdaten gem. §35 SGB I Absatz 4: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.

Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang auf die §67 ff SGB X verweisen, und fordere sie auf, mir vor Übergabe meiner Unterlagen eine Erklärung ihres Datenschutzbeauftragten über die Verwendung meiner Daten zu übermitteln.

Desweiteren bin ich nicht verpflichtet, ihnen Daten über meine Geschäftspartner zu übermitteln. Ich werde daher Namen Adressen und Kontonummern auf den Kopien schwärzen.

Ich vermute der Grund für ihr Schreiben sind meine Bemühungen gemäß §1 und §2 SGB II meine Abhängigkeit von Transferleistungen zu mindern. Ich habe die Möglichkeit für meine Familie ein Einfamilienhaus mit einer monatlichen Tilgung von …. Zinsbelastung von …. BK und HK voraussichtlich in Höhe von … zu erwerben. Dem stehen derzeit KdU in Höhe von entgegen. Da ich hoffe mit meiner Selbstständigkeit aus dem ALG II Bezug zu entkommen, gehört der Erwerb der Immobilie zu den legalen Möglichkeiten den Bedarf zu senken. Offensichtlich wird mir unterstellt illegale Nebeneinkünfte zu erzielen.
Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass der Tag der Leistungseinstellung, der Tag ist an dem mein Antrag auf eA beim Sozialgericht gestellt wird.


Die zitierten §§§ findest du hier

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozial…_buch/sgb_i.htm

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozial…_buch/sgb_x.htm
  • Zum Seitenanfang

Schallasomio

Nervensäge

Beiträge: 637

Wohnort: Sachsen-Anhalt

Level: 32 [?]

Erfahrungspunkte: 390.643

Nächstes Level: 453.790

17

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:26

Zitat

Offensichtlich wird mir unterstellt illegale Nebeneinkünfte zu erzielen. Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass der Tag der Leistungseinstellung, der Tag ist an dem mein Antrag auf eA beim Sozialgericht gestellt wird.


Ganz so forsch sollte man es vielleicht doch nicht angehen.
  • Zum Seitenanfang

Arme Sau

Oller Rechthaber

Beiträge: 1 321

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Brandenburg

Level: 39 [?]

Erfahrungspunkte: 1.618.481

Nächstes Level: 1.757.916

18

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:32

Ich liebe nun mal offene klare Sprache. Der SB sollte wissen worauf er sich einlässt.

Man könnte auch eine Kopie an das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg unter Hinweis auf die tollen Politikerworte von Leute macht euch Selbstständig und schafft Arbeitsplätze senden.

Leider hab ich die Adresse wie immer verlegt, aber wie ich das kleine Chaos kenne greift sie mir hilfreich unter die Arme. :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (29. Januar 2009, 15:55)

  • Zum Seitenanfang

Kijara1

unregistriert

19

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:49

Bundesagentur für Arbeit
Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement
Tel: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Bitte schön
  • Zum Seitenanfang

quinky1

Profi

Beiträge: 1 689

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bad Honnef

Level: 38 [?]

Erfahrungspunkte: 1.324.406

Nächstes Level: 1.460.206

20

Donnerstag, 29. Januar 2009, 16:05

Hallo Schalla,

Du schreibst: Nicht ganz so forsch.

Hier bin ich völlig anderer Meinung!

Das muß so sein,
DENN

wenn dieser Antrag abgelehnt wird, werden die Straftatbestände Betrug und Sozialgeldmißbrauch vom SB einfach unterstellt.
Das das ganz nebenbei dann auch noch eine Verleumdung ist, hier muß VOLL zurückgeschlagen werden.

Falls SB solche Unterstellungen durch ihre Handlungen durchführen, müssen sie in die Schranken gewiesen werden.

Ich würde noch weiter gehen:
Falls das wirklich so vorkommt, nach wie vor kein Einsehen geschieht, würde ich das sogar noch veröffentlichen mit Amtsmissbruach, Vorenthaltung gesetzlich vorgeschriebener Unterstützung, was unter Umständen zu Mangelernährung (kein Geld, keine Lebensmittel) und für die im Haushalt befindlichen Kindern Entwicklungsschwierigkeiten, körperliche Einschränkungen und noch weiteres führen würde.

Wenn Gesetze nicht eingehalten werden:

VOLLES Rohr dagegen.

Die ARGE ist kein eigener Staat mit eigenen Gesetzen!

Gruß
Ernie
  • Zum Seitenanfang