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Zitat
§ 1 SGB II
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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Original von Bullifahrer
Es ist ein kleiner Monatsbeitrag 160 Euro fällig, was wir durchaus Deckeln können, und in zehn Jahren fertig wären.
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Zitat
Original von Anonym
Hallo Bulli,
ja. Melden dann, wenn ihr einzieht.
Als kalte Betriebskosten sind Grundstückssteuer, Gebäudehaftpflicht, die DarlehensZINSEN, eine Instandhaltungdpauschale, Müllabfuhr, Kaltwasser usw zu zahlen. Und die Heizkosten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (28. Januar 2009, 09:31)
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Original von strflk
gen/Überlegungen:
Ist da nicht ein Umzug fällig, denn man bei der ARGE beantragen müsste?
Zitat
Original von Bullifahrer
War wohl nicht vorgesehen das man was kaufen könnte.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (29. Januar 2009, 13:06)
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Offensichtlich wird mir unterstellt illegale Nebeneinkünfte zu erzielen. Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass der Tag der Leistungseinstellung, der Tag ist an dem mein Antrag auf eA beim Sozialgericht gestellt wird.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arme Sau« (29. Januar 2009, 15:55)
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