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mrs.granger

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Freitag, 24. Februar 2012, 16:38

Kein Hart4 Anspruch mehr, daher kein Bildungsgutschein und Krankenversicherung

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich mein Posting in die richtige Kategorie eingeordnet habe.
Natürlich habe ich schon viel zu diesem Thema gegooglet, jedoch laufen bei meinem Fall mehrere Faktoren zusammen.
Erstmal zu mir, ich bin über 25, mein Partner auch. Wir haben eine gemeinsame Tocher (3,5 Jahre) und leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Im September 2011 habe ich meine Ausbildung zur Erzieherin erfolgreich abgeschlossen, ich wurde auch gleich übernommen. Mein Partner hat im letzten Jahr seinen Hauptschulabschluss bestanden. In diesem Monat bin ich von einer Stelle mit 50% Stundenumfang auf 80% Stundenumfang aufgestiegen. Ab nächsten Monat beginnt mein Partner endlich eine Weiterbildung zum Krankenpflegerhelfer, finanziert durch einen Bildungsgutschein. Hört sich alles super positiv an, wir freuen uns auch sehr darüber, dass alles (augenscheinlich) so fantastisch läuft.
Nun verdiene ich ja mehr, was bedeutet, dass wir wohl ab nächsten Monat keinen Hartz 4 Anspruch (Partner und Kind erhielten bisher aufstockende Leistungen, von denen wir unbedingt weg wollten) mehr haben werden.
Das bedeutet aber, so die Sachbearbeiterin, dass die Maßnahme für meinen Freund nicht mehr gezahlt wird, zusätzlich müsste ich Essensgeld meiner Tochter, sowie KitaKosten selbst zahlen, hinzukommend die Krankenversicherung meines Partners.
Heist also, wir wären weit unter Hartz 4 Niveau und mein Partner kann die Ausbildung vergessen. klar können wir dann Wohngeld beantragen.
Mein Chef hat mir schon angeboten, wieder auf 50% zu gehen, damit mein Partner die Ausbildung weiterhin bekommt.
Wir wollen uns weder trennen noch heiraten (naja schon irgendwann, aber nicht unter Zwang). Eine Heirat bringt uns auch den Bildungsgutschein nicht zurück. Wir brauchen aber den Schein dringend!
Habt ihr irgendwelche Tipps? Was kann ich tun?
Jetzt läuft alles so klasse, besser als erwartet und von einem auf den anderen Moment bricht wieder alles zusammen?! Das ist nicht fair! Über Ratschläge freue ich mich sehr!
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mrs.granger

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Freitag, 24. Februar 2012, 17:13

ach ja konkrete zahen:
mein verdienst bei 80% Stellenumfang ca. 1600
krankenversicherung für den partner vermutlich ca. 150
kindergarten und essensgeld ca. 110
miete inkl. heizung 530
strom 100
versicherungen haben wir auch und was so noch dazu kommt bleibt uns nicht mehr als hartz 4 (wohl eher weniger, irrtümer vorbehalten)dazu kommt dass der bildungsgutschein fehlt. wie gesagt der bildunggutschein ist seeeehr wichtig, mein partner bewirbt sich nicht seit gestern ;(
Wichtig ist auch noch das die Ausbildung per Bildungsgutschein Teilzeit wäre, aufgrund meiner Arbeit (Erzieherin im Schichtdienst, Kinderheim) kann mein Partner nur von 8-13 Uhr arbeiten, ich hab ständig wechselnde Schichten auch am WE habe. Das Kind ist bis 14 Uhr betreut, erst ab August bis 16 Uhr. Der Bildungsgutschein ist bewilligt, wird aber dann abb nächsten Monat wieder gestrichen, obwohl die Ausbildung schon angefangen wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mrs.granger« (24. Februar 2012, 17:27)

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Heckes

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Montag, 27. Februar 2012, 09:11

Tach zusammen.

Es hört sich so an, als ob dein Partner den bildungsgutschein schon "eingelöst " hat, daß er also den bildungsvertrag mit dem träger schon unterzeichnet hat und das Jobcenter dem Vertrag ebenfalls schon zugestimmt hat.
§16g des SGB II sieht vor, daß die Finanzierung weitergeführt werden kann (hier nochmal komplett zum nachlesen):

"§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird. Die Förderung soll als Darlehen erbracht werden.
(2) Für die Dauer einer Förderung des Arbeitgebers oder eines Trägers durch eine Geldleistung nach § 16 Absatz 1, § 16d Satz 1 oder § 16e können auch Leistungen nach dem Dritten Kapitel und § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Dritten Buches oder nach § 16a Nummer 1 bis 4 und § 16b erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend."

Von daher ist es durchaus möglich, daß die Umschulung weiter getragen wird. Ein klärendes Gespräch mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin des Jobcenter sollte helfen.

Zweitens:
Solltest Du (oder dein Partner) durch den Wegfall des ALG II die Krankenversicherung selber zahlen müssen und sollte die BG damit wieder hilfebedürftig und leistungsberechtigt sein, dann werden wohl auch die Beiträge zur Krankenversicherung durch das Jabocenter übernommen. Die Rechtsgrundlage bildet hier der § 26 des SGB II.

Das in aller Kürze
vom Heckes
Wer nicht denken will fliegt raus.
[J. Beuys]
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mrs.granger

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Montag, 27. Februar 2012, 10:21

Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich weiß nicht ob diese Regelung schon greift. Er hat einen Vertrag unterzeichnet und die Maßnahme beginnt ab 5.3.2012. Hier ist aber erst eine Testung angesetzt, ob er geeignet ist, wobei diese Testung sicher kein Hinderniss darstellt. Jedoch verdiene ich ab dem 15.3 ja schon mehr, dann ist die Testung noch nicht ganz beendet. Aber vielleicht rutschen wir ja durch die Regelung mit den Krankenkassenbeiträgen grad noch so in einen minimalen Bezug. Zählen eigentlich auch Kindergartenbeiträge, um in den Bezug zu rutschen? Weil dann wären wir sicher drin.
Bitte versteht mich nicht falsch, wir wollen aus Hartz 4 raus, jedoch geht das langfristig nur mit dem Bildungsgutschein. :cursing:
Güße
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